Überprüfen von Bebauungsplänen

Für Sie als Bürger gibt es mehrere Möglichkeiten, um auf die Inhalte eines B-Plans Einfluss zu nehmen. Zum einen steht Ihnen die Bürgerbeteiligung während des Aufstellungsverfahrens zur Verfügung, um Ihre Anregungen einzubringen. Zum anderen haben Sie nach dem Aufstellungsverfahren zwei Rechtsmittel.
Sollten Sie der Meinung sein, dass ein bestandskräftiger B-Plan formelle oder materielle Mängel enthält, so können Sie auf zwei Weisen gegen ihn vorgehen.

 

Normenkontrollklage:

Sie können den B-Plan innerhalb von zwei Jahren nach dessen Inkrafttreten durch das Oberverwaltungsgericht prüfen lassen. Dazu müssen Sie überzeugend geltend machen, dass Sie durch den B-Plan in Ihren Rechten eingeschränkt sind oder in absehbarer Zeit eingeschränkt sein werden

 

Inzidenz-Prüfung:

Bei der Inzidenz-Prüfung gehen Sie nicht gegen den B-Plan direkt vor, sondern gegen einen Verwaltungsakt, der auf Grundlage des aus Ihrer Sicht fehlerhaften B-Plans erlassen wird. Dies ist bei einem B-Plan in der Regel die Baugenehmigung. Sollte Ihnen die Baugenehmigung versagt werden, so haben Sie die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Im weiteren verwaltungsgerichtlichen Verfahrensweg können Sie zusammen mit der Rechtmäßigkeit des erlassenen Verwaltungsaktes gleichzeitig auch dessen Grundlage, hier den B-Plan, überprüfen lassen.
Damit die Bürger nicht ständig damit rechnen müssen, dass der B-Plan vor Gericht zu Fall gebracht wird, sind einige Fristen zu beachten. Formelle Fehler (z. B. zu kurze Auslegung) können nur innerhalb eines Jahres beanstandet werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten diese Fehler als geheilt. Wurden materielle Fehler gemacht, z. B. bei er Abwägung der vorgetragenen Aspekte, sind diese Mängel nach sieben Jahren unbeachtlich. Danach ist der Vertrauensschutz der Bürger auf den B-Plan höher zu bewerten als das Rechtsinteresse des Einzelnen.


Auch wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, um einen B-Plan überprüfen zu lassen sollte man nicht glauben, dass jedes Überprüfungsverfahren gleich den gesamten B-Plan ungültig werden lässt. Oftmals ist bis zur Entscheidung der Normenkontrolle oder einer Inzidenzprüfung schon ein Großteil des B-Plan-Gebietes realisiert. Es wäre fatal, wenn nun im Nachhinein diesen Hauseigentümern die rechtliche Grundlage entzogen würde. Deshalb werden in Fällen, in denen ein B-Plan fehlerhaft ist, wenn irgend möglich nur die mit Mängeln behafteten Teile des B-Plans außer Kraft gesetzt.