Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen kurzen Einblick in die Instrumentarien zur Bauleitplanung

 

Mit steigender Bevölkerungszahl und dem wachsenden Wunsch der Bevölkerung, nicht in der Stadt sondern im Grünen zu wohnen, wächst der Druck auf die ländlichen Gemeinden, der wachsenden Nachfrage nach Bauland mit der Schaffung von Baurecht nachzukommen. Gleichzeitig muss die städtebauliche Entwicklung in geordnete Bahnen gelenkt werden, damit eine planlose Zersiedelung der Landschaft verhindert wird.
Gerade im Umland von Berlin ist der Siedlungsdruck deutlich zu spüren. Neben dem attraktiven Wohnumfeld sind auch die vergleichsweise niedrigen Grundstückspreise ein Grund, warum viele Berliner in den sogenannten Speckgürtel ziehen. Deshalb gilt es, diesen Zustrom in geregelte Bahnen zu lenken. Dies ist Aufgabe der Bauleitplanung.
Dabei ist der Name Bauleitplanung Programm: Die Planung leitet die Bebauung. Die Gemeinden besitzen für ihr Gemeindegebiet die Planungshoheit, das heißt die lokalen Gremien entscheiden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Planfeststellungsverfahren über die städtebauliche Entwicklung ihrer Gemeinden. Allerdings muss sich die gemeindliche städtebauliche Planung den Zielen übergeordneten Planung unterwerfen. Die Planungshoheit der Gemeinden beinhaltet aber auch, dass der einzelne Bürger keinen Anspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen hat.
Die Planungsstufen sind hierarchisch aufgebaut. Jeder Plan hat sich in die Zielsetzung des übergeordneten Planes einzufügen.
An oberster Stelle steht die Raumordnung. Es werden übergeordnete Ziele wie z. B. die Förderung strukturschwacher Gebiete oder eine übergeordnete Verkehrsanbindung verfolgt. Mit Hilfe von Raumordnungsverfahren (ROV) können entsprechende Maßnahmen realisiert werden ( z. B. Transrapidstrecke Berlin - Hamburg)
Die nächste Stufe ist die Landschaftsplanung und Regionalplanung. In Landschaftsrahmenplänen legen die Länder Entwicklungsziele für ganze Regionen fest (z.B. Landschaftsrahmenplan für das Braunkohlengebiet Cottbus-Nord).
Der Landschafts- und Regionalplanung folgt die eigentlich Bauleitplanung. Erst ab dieser Planungsstufe greift die Planungshoheit der Gemeinden. Mit Hilfe von Bauleitplänen (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) regelt die Gemeinde die städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der übergeordneten Planungen (Raumordnung, Landschaftsplanung).
Gleichzeitig wird mittels der Bauleitplanung die Qualität und damit der Wert von Grund und Boden gesteigert.

 

Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklungsstufen, die eine Fläche durchlaufen kann:

Acker, Grünland, Wald im Flächennutzungsplan ist diese Fläche nicht für eine bauliche Nutzung vorgesehen
Bauerwartungsland im Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Baufläche dargestellt, ein Bebauungsplan existiert aber noch nicht, mittelfristig kann mit der Aufstellung eines B-Plans gerechnet werden
Rohbauland für die Fläche wurde ein B-Plan beschlossen, die Erschließung (Strom- , Wasserversorgung, Wasserentsorgung) ist aber noch nicht realisiert, für die Realisierung eines Bauvorhabens ist die Erschließung unabdinglich die Kosten fallen zusätzlich an
 Bauland  der B-Plan wurde beschlossen und die Erschließung ist bereits realisiert, es kann mit der Bebauung begonnen werden

Beispiel:

 

Sie besitzen am Ortsrand eine Fläche, die zur Zeit als Acker genutzt wird. Für die meisten Mitmenschen - außer Sie sind Landwirt - ist eine solche Fläche in der Regel nicht rentabel. Um hier die beste Fruchtfolge zu erhalten (aus Acker Bauland machen), fehlt Ihnen eines: Baurecht

Baurecht können Sie auf verschiedene Art und Weise für Ihre Fläche erhalten.

  1. Die Gemeinde sieht einen Bedarf für Bauland und will aus eigenem Antrieb für Ihre Fläche einen Bebauungsplan aufstellen. In diesem Fall partizipieren Sie davon, dass die Gemeinde die Planungskosten trägt und Sie der Glückliche sind, dessen Fläche, quasi über Nacht, um ein Vielfaches aufgewertet wird.
  2. Der Bedarf an Bauland ist gegeben aber die Gemeinde hat nicht die Mittel für die Aufstellung eines Bebauungsplans oder sie realisiert an anderer Stelle einen Bebauungsplan. Jetzt ist Eigeninitiative gefragt. Sie können mittels eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (auch Vorhaben- und Erschließungsplan) oder eines städtebaulichen Vertrags Baurecht schaffen. Auf Sie kommt dabei ein Großteil der Planungskosten zu, im Gegenzug können Sie aber Ihren Acker als Bauland veräußern.