Grobabsteckung

Voraussetzungen:

  • Der amtliche Lageplan liegt vor.
  • Die Projekteintragung wurde vorgenommen.
  • Die Baugenehmigung wurde erteilt.

 

 

Die erteilte Baugenehmigung ist die Grundlage für die nächsten Leistungen auf dem Weg zu Ihrem Eigenheim.

 

Da das Bauordnungsamt im Genehmigungsverfahren Änderungen an der Planung vornehmen kann ist es erforderlich, dass wir die maßgeblichen Bestandteile der Baugenehmigung von Ihnen erhalten, um von diesen möglichen Änderungen Kenntnis zu erhalten.

 

Folgende Bestandteile Ihrer Baugenehmigung sind für uns wichtig:

  1. Textteil der Baugenehmgigung
  2. genehmigter Grundriss EG (wenn Sie mit Keller bauen, auch den Kellergrundriss)
  3. genehmigter Schnitt
  4. abgestempelter amtlicher Lageplan


Die Grobabsteckung, also die grobe Plazierung des Baukörpers auf Ihrem Grundstück zum Anlegen der Bodenplatte bzw. der Streifenfundamente wird fast immer von den Baubetrieben ausgeführt.

 

Achtung: Wenn kein Zaun vorhanden ist, oder der Zaun erheblich vom Grenzverlauf abweicht kommt es des öfteren vor, dass die Grobabsteckung der bausführenden Firma zu ungenau ist. Dies wird vor allem dann für Sie ärgerlich, wenn ein Haus mit Keller gebaut werden soll. Verzögerungen des Baus sind dann fast unvermeidlich, da die Baugrube erneut umfangreich bearbeitet werden muss.

 

Sollten Sie wünschen, dass wir die Grobabsteckung ebenfalls ausführen, sind wir dazu natürlich gerne bereit.