Amtlicher Lageplan zum Bauantrag
Wenn Sie bauen wollen benötigen Sie als Grundlage Ihres Bauantrages einen amtlichen Lageplan zum Bauantrag. Der amtliche Lageplan ist zwingender Bestandteil eines Bauantrages. Die Anfertigung
eines amtichen Lageplans ist eine Amtshandlung, die Sie beim ÖbVI beantragen müssen.
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben wird die Messung im Innendienst vorbereitet. Musste früher abgewartet werden bis die Kataster- und Vermessungsämter die notwendigen Vermessungsunterlagen
vorbereiteten (Dauer ca. 6 Wochen), haben wir heute online Zugriff darauf.
Vor Ort wird der Bestand (Gebäude, Verkehrsanlagen, Bäume etc.) aufgemessen und nach Lage und Höhe bestimmt. Die Grenzuntersuchung wird in dem Maße betrieben, dass eine Aussage über den Grenzverlauf
getroffen werden kann, die der Genauigkeitsanforderung eines amtlichen Lageplans entspricht. Die zentimeterscharfe Bestimmung der Grenzen ist für den amtlichen Lageplan nicht erforderlich und würde
unnötige Kosten verursachen.
Die im Außendienst erfassten Messwerte werden im Büro ausgewertet und an unserer CAD-Anlage zeichnerisch aufbereitet. Im Anschluss daran wird von uns überprüft, ob die Erschließung (Ver- und
Entsorgung, Erreichbarkeit über öffentliche Verkehrsflächen) gesichert ist. Sollten in diesem Bereich Defizite bestehen würden wir Sie davon umgehend in Kenntnis setzen und Lösungsmöglichkeiten
vorschlagen.
Parallel dazu wird bei der Gemeinde abgeklärt, ob es für Ihr Grundstück planungsrechtliche Festsetzungen aus einem Bebauungsplan oder ähnlichem gibt. Die so gewonnenen Informationen werden im
amtlichen Lageplan eingearbeitet.
Als Ergebnis der Arbeiten erhalten Sie einen amtlichen Lageplan, in dem durch das aufgebrachte Siegel und die Unterschrift des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs die ermittelten Tatsachen an
Grund und Boden mit öffentlichem Glauben beurkundet werden