Feinabsteckung der Gebäudeecken
Voraussetzungen:
- Der amtliche Lageplan liegt vor.
- Die Projekteintragung wurde vorgenommen.
- Die Baugenehmigung wurde erteilt.
Die erteilte Baugenehmigung ist die Grundlage für die nächsten Leistungen auf dem Weg zu Ihrem Eigenheim.
Da das Bauordnungsamt im Genehmigungsverfahren Änderungen an der Planung vornehmen kann ist es erforderlich, dass wir die maßgeblichen Bestandteile der Baugenehmigung von Ihnen erhalten, um von diesen möglichen Änderungen Kenntnis zu erhalten.
Folgende Bestandteile Ihrer Baugenehmigung sind für uns wichtig:
- Textteil der Baugenehmgigung
- genehmigter Grundriss EG (wenn Sie mit Keller bauen, auch den Kellergrundriss)
- genehmigter Schnitt
- abgestempelter amtlicher Lageplan
Wenn wir für Sie die Feinabsteckung durchführen, markieren wir die Lage Ihres zukünftigen Gebäudes auf dem Grundstück. Die Festlegungsmaße zu den Grundstücksgrenzen werden von uns entsprechend der
Baugenehmigung in die Örtlichkeit übertragen. Zur Einhaltung der genehmigten Höhe des Gebäudes übertragen wir einen Punkt mit definierter Höhe (Höhenpunkt).
Grundsätzlich sind bei der Feinabsteckung zwei Vorgehensweisen möglich.
Absteckung auf Schnurgerüst oder alternativ mit herausverlängerten Gebäudeseiten mit Pflock und Nagel
Bei dieser Möglichkeit wird vorher ein Schnurgerüst errichtet, auf dem wir mit Nägeln indirekt den Baukörper abstecken. Die Höhe wird wahlweise mittels eines Höhenpunktes übergeben oder aber die
Bretter des Schnurgerüstes werden von uns auf eine vorher festgelegte Höhe gebracht. Statt der Schnurgerüste können auch Pflöcke verwendet werden, auf die die Nägel eingebracht werden.
Als Nachweis unserer Arbeit erhalten Sie von uns eines Skizze mit den kontrollierten Absteckmaßen und einer Beschreibung des Höhenfestpunktes.
Die Feinabsteckung muss mit hoher Präzision ausgeführt werden ( im Milimeterbereich). Deshalb sollten Sie sich überlegen ob die bauausführende Firma die Feinabsteckung durchführt. Gerade bei
Fertighäusern ist die Feinabsteckung des öfteren im Leistungsumfang der Bauunternehmen enthalten.
Unsere Erfahrung zeigt, dass die Baufirmen mit dieser Leistung oft überfordert sind. Eine mangelhaft ausgeführte Bauabsteckung hat Auswirkungen, die bei der darauf folgenden Vermessungsleistung
aufgedeckt werden.