Grenzanzeige

Die Grenzanzeige ist im Gegensatz zu der Grenzvermessung keine Amtshandlung, die Ergebnisse haben keine rechtlichen Auswirkungen und werden nicht in das Liegenschaftskataster übernommen.
Wenn Sie uns mit einer Grenzanzeige beauftragen, wird von uns ähnlich wie bei einer Grenzvermessung eine Grenzuntersuchung durchgeführt. Allerdings wird von vorne herein lediglich eine Genauigkeit von ± 5 cm angestrebt. Sobald die Grenzpunkte mit dieser Genauigkeit angegeben werden können, wird die Untersuchung der alten Grenzen nicht weiter betrieben. Wir kennzeichnen die Grenzpunkte mit Holzpflöcken und zeigen Ihnen die Grenze vor Ort an. Über das Ergebnis erhalten Sie von uns eine Skizze.