Sonderung
Bei der Sonderung nach dem Katasternachweis muss der Umring des zu teilenden Grundstücks festgestellt und qualitätgerecht im amtlichen Koordinatensystem (ETRS 89) koordiniert sein. Sofern
diesbezüglich Defizite bestehen, müssen diese vorab durch Vermessungsarbeiten beseitigt werden.
Wenn der Umring festgestellt ist und für seine Grenzpunkte Landeskoordinaten vorliegen, können die neuen Grenzpunkte rechnerisch bestimmt werden. Eine Abmarkung der Grenzpunkte findet nicht
statt.
Über das Ergebnis der Grenzermittlung wird ebenso wie bei einer herkömmlichen Zerlegungsvermessung eine Grenzniederschrift aufgenommen, bei der die Beteiligten das Ergebnis der Grenzermittlung
anerkennen. Im Anschluss werden die Vermessungsschriften zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht. Dort werden die neuen Flurstücke gebildet.
Die Sonderung hat den Vorteil, dass die Bildung der Flurstücke schneller vonstatten geht, als bei einer Zerlegungsmessung, weil die Abmarkung der neuen Grenzpunkte entfällt. Im Ergebnis erhalten Sie
aber das gleiche Ergebnis: beleihbarfähige, wirtschaftlich selbständige Grundstücke.
Die Gebühr einer Sonderung nach dem Katasternachweis ist geringer als bei einer klassischen Zerlegungsvermessung. Zwar geht auch hier die Anzahl der Grenzpunkte und die Grenzlänge in die
Gebührenermittlung ein, aber die Gebühr beträgt lediglich 60 % der Gebühr der Zerlegungsmessung.